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Es gibt Menschen und Organisationen, die sind wahre Meister darin, in Gesetzestexten oder Vereinbarungen Lücken zu finden und diese gnadenlos und ohne Rücksicht auf Verluste zu ihren Gunsten auszunutzen.


Quer lückeAktuell ist wieder die Zeit der grossen Versprechungen. Überall an den Strassenrändern prangen die Köpfe und versprechen und BürgerInnen das Blaue vom Himmel, nur damit sie dann nach Bern gewählt werden. Kaum dort angelangt, haben sie alles das, was sie vollmundig versprochen haben, längst vergessen. Schliesslich haben sie nie ein schriftliches Statement abgegeben und so kann man sie darauf nicht festnageln. Diese Art der Ausnutzung einer Lücke ist eine durchaus gängige Praxis und auch wir selbst haben wohl schon das eine oder andere Mal auf diese Art und Weise den Kopf aus der Schlinge gezogen, respektive uns aus einer unangenehmen Situation befreit.

Das Ausnutzen von Lücken kann aber noch viel weiter gehen und manchmal sogar perfide Züge annehmen. So gibt es durchaus Menschen, die wissentlich gegen ein Gesetz verstossen und dank eines findigen Juristen doch ohne Strafe davonkommen. Wie es dazu kommt? Keine Ahnung, manchmal spielt es auch in unserem Land durchaus eine Rolle, welches Netzwerk man nutzen kann. Aber ich würde an dieser Stelle niemals behaupten, dass die Schweiz ein korruptes Land ist. Vielmehr wurde wohl im Gesetz eine Lücke gefunden, die man in diese Richtung, nämlich derjenigen der Straffreiheit ausnutzen konnte.

Noch eine Stufe höher geht es, wenn der Staat selbst überaus erfinderisch wird, um eine Lücke zu seinen Gunsten auszunutzen. Es war diese Woche aus den Medien zu entnehmen. Da steht der Bund in der Verantwortung unter anderem an Verdingkinder eine Entschädigung von bis zu 25'000 Franken zu zahlen. Dies wohlgemerkt erst dann, wenn die betroffenen Personen ihr Dossier zur Beurteilung für das Anrecht einer Entschädigung eingereicht hatten. Schon dies alleine ist eine enorme Hürde für diese Menschen, schämen sie sich doch teilweise bis heute, dass sie damals vom Staat auf diese Art und Weise «versorgt» wurden und dabei unendliches Leid erfahren mussten. Wenn sie sich dann allerdings dazu durchringen und schliesslich eine Entschädigung erhalten haben, dann kann es durchaus passieren, dass sie das erhaltene Geld gleich wieder verlieren. Denn aufgrund des gestiegenen Vermögens streicht die Sozialversicherung wenn das Vermögen eine gewisse Schwelle erreicht die Ergänzungsleistungen.

Häufig leben diese Menschen nämlich noch heute an der Armutsgrenze. Ursprünglich war die Entschädigung von 25'000 Franken dazu gedacht, dass sich die Menschen auch einmal einen Wunsch erfüllen können, doch nun wird dieser sogenannte Geldsegen zu einem Bumerang. Ein Amt teilt das Geld aus, ein anderes streicht unverzüglich die Ausschüttung und faktisch bleibt das «grosszügig» verteilte Geld bei Vater Staat. Dies aufgrund einer kleinsten Lücke, welche im Gesetz nicht einmal übersehen, sondern von den PolitikeInnen grosszügig in Kauf genommen wurde. Ganz nach dem Motto das sind dann «nur» Einzelfälle, die betroffen sind. Aber ein schaler Beigeschmack bleibt und die bittere Feststellung, dass diese Menschen zu viel zum Sterben, aber zu wenig zum Leben haben.
Keine schöne Vorstellung und ein Armutszeugnis für unsere so «saubere» Schweiz, die es nicht schafft, durch sie verursachtes Unheil wenigstens symbolisch wieder gutzumachen.

Bettina Leemann
29. August 2019
Bild: Bettina Leemann

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