Die Papierunterlagen haben Sie erhalten, jetzt brauchen Sie nur noch einen Kugelschreiber und Sie können streichen, ändern, kumulieren, neue Namen setzen ‒ nur zeichnen dürfen Sie nicht.
Die Herbstferienzeit hat rechtzeitig begonnen, kehrt doch ein bisschen Ruhe ein und es bleibt Zeit in den Prozess einer lebendigen Demokratie einzusteigen ‒ auch im Kanton Aargau finden Ständerats- und Nationalratswahlen statt. Und damit es sich auch lohnt wählen zu gehen, kann auch noch ein Regierungsratsmitglied gewählt werden. Die entsprechenden Wahlunterlagen haben Sie erhalten und können sich so in Ruhe damit auseinandersetzen, aber den Wahltermin vom 20. Oktober dürfen Sie nicht verpassen.
Für die Ersatzwahl in den Regierungsrat scheint die Angelegenheit von der Anzahl der offiziell gemeldeten Kandidaten relativ noch übersichtlich zu sein. Allerdings gilt es zu beachten, dass nur ein Name aufgeführt werden darf, aber im ersten Wahlgang man alle wahlfähigen StimmbürgerInnen aufführen darf. Das ist nun wirklich Demokratie schon fast in Reinkultur. Man geht aber dabei das Risiko ein, dass am 24. November ein zweiter Wahlgang stattfinden könnte und man sich noch einmal bemühen müsste.
Dies entfällt auf sicher bei den Ständerats- und Nationalratswahlen, denn da dürfen nur die offiziell aufgeführten KandidatInnen gewählt werden. Bei den Ständeratswahlen ist eine gewisse Übersicht noch gewährt, denn für die zwei Sitze im Ständerat bewerben sich nur gerade zehn KandidatInnen. Sie dürfen auf dem Wahlzettel zwei Namen einsetzen, aber das Kumulieren ist nicht gestattet. Also eine bedeutende Entscheidung, ob es zwei verschiedene KandidatInnen sein könnten, die wählbar sind oder von den zehn nur gerade eineR.
Wenn Sie die beiden ersten Hürden geschafft haben, beginnt das Chaos der Auswahl. So stellen sich 496 KandidatInnen auf 15 Parteilisten der Wahl und auf jeder Liste finden 16 Namen ihren Platz. Dabei können Sie streichen, die KandidatInnen je zweimal aufführen oder einfach die leere Liste ohne Parteistimmenangabe neu nutzen mit einer selber zusammengestellten Namensliste ausfüllen oder diese ohne Namen als Leerstimme abgeben. Eines sollte man aber nicht übersehen, dass immer die Namen auf den letzten Plätzen der Liste die «Füller» sind und eigentlich von Beginn weg keine Chance haben, gewählt zu werden. Und da könnte doch eine Welle der Solidarität losgelöst werden. Man nehme die leere Liste und fülle sie mit den Namen der 15 Letzten der Listen und den Liebling aller 15 führe man zweimal auf und die Liste ist komplett.
Was auch immer Sie tun und lassen ‒ Veränderungen kann man nur vor einem Entscheidungstag versuchen in die Wege zu leiten, am 21. Oktober ist in Bezug auf die jetzt anstehenden Wahlen der «Karren» nach Bern geladen.
Ich wünsche Ihnen frohes Schaffen beim Erstellen der Wahllisten.
Richard Wurz
29. September 2019
Bild: Richard Wurz