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Für die einen eine Wohltat, für andere eine Qual und vielfach sehr irritierend.


home tab quer lebenslangDer Begriff wird einem schon in den Kindsbeinen eingebläut, denn man ist ja verpflichtet langfristig zu denken, im weitesten Sinn für das ganze Leben, also lebenslang. Damit ist wohl nicht immer das Denken in sich gemeint, denn das ist schon sehr anspruchsvoll, aber die Haltung sollte wenigstens auf lebenslang ausgerichtet sein. Doch schön der Reihe nach, damit kein Durcheinander entsteht. Man durchläuft die Schul- und Ausbildung mit der Ausrichtung «es ist für′s Leben», verliebt sich und heiratet und gründet eine Familie mit dem Versprechen für das ganze Leben. In der früheren Arbeitswelt trat man vielfach sogar eine Arbeitsstelle an nach dem Grundsatz, das ist eine Lebensstelle. Dabei geht immer wieder vergessen, dass lebenslänglich wohl im engen Zusammenhang mit lebenslang steht, aber auf 25 Jahre ausgelegt ist. Das kennt man unter anderem aus dem Strafrecht oder bei der Nutzung von Friedhöfen, denn ein Grab wird nach spätestens 25 Jahren geräumt.
Geschätzte LeserInnen, Sie und ich wissen, dass sich dies mit dem lebenslang längst seine Tücken hat. Die Entwicklung in der Gesellschaft und Wirtschaft hat Sprünge vollzogen und von einer Lebensstelle kann nicht mehr die Rede sein und Gründungen von Familien sind nicht mehr zwingend lebenslänglich ausgerichtet. Warum dies so ist, soll hier und jetzt nicht ergründet werden, denn man hat sich daran gewöhnt sich zu arrangieren. Daher möchte ich hier für einen Moment praktischeren Dingen nachgehen respektive Fragen aufwerfen, deren Antworten mir fehlen.
Da wird in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft auf die Produkte eine lebenslängliche Garantie angeboten. Bezieht sich diese Zusicherung jetzt auf das Produkt, dann könnte es schon kurz nach dem Kauf vorbei sein, oder auf die KäuferInnen? Wenn nun auch in der Grabsteingestaltung lebenslängliche Garantie angeboten wird, dann wird es ganz abstrus, denn der Stein wird zum Gedenken eines Menschen gestaltet, der schon tot ist und das Grab wird nach 25 Jahren geräumt. Würde man diesen Gedanken weiterziehen, dann könnte man grundsätzlich festhalten, Lebenslang bedeutet 25 Jahre. Das ist jetzt wohl ein ganz versponnener Gedankenzug. Mit Verlaub sei noch ein Gedanken mehr erlaubt.
In der Bundesverfassung steht unter anderem, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit hat und wer in Not gerät, hat Anspruch auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Meines Wissens gilt die Bundesverfassung für alle von der Geburt bis zum Tod, also ein Leben lang ‒ lebenslänglich. Da wäre erlaubt anzunehmen, dies seitens des Staates als lebenslängliche Garantie annehmen zu dürfen. Dem ist nichts entgegen zu halten oder gar in Frage zu stellen, das ist so und wird eingehalten. Die Krux des Ganzen ist nur die Tatsache, dass zum Beispiel, was denn ein menschenwürdiges Dasein ist, je nach politischer Wetterlage immer wieder mal neu interpretiert und umgesetzt wird. Und das verspüren die Menschen lebenslänglich ‒ garantiert lebenslang.

Richard Wurz
15. Oktober 2017
Bild: Richard Wurz

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